Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stockcoach Automotive Marketplace NV
Version: November 2024
1. Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stockcoach Automotive Marketplace NV („S.A.M.“), eingetragen in der belgischen Unternehmensdatenbank unter der Nummer 1014601291, RPR Leuven (Belgien), mit Sitz in 3300 Tienen (Belgien), Grijpenlaan 19, USt-IdNr. BE1014601291.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote von S.A.M., für ihre Angebote, für alle Verträge und für jede Geschäftsbeziehung zwischen S.A.M. und ihrem Kunden (ob potenziell oder nicht) („Kunde“), sowie für die Rechnungen von S.A.M. Die möglichen allgemeinen und/oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und gelten nicht für die Beziehung zwischen dem Kunden und S.A.M., auch wenn sie Bestimmungen enthalten, die sich auf einen Teil der Zusammenarbeit beziehen, der nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist.
3. S.A.M. bedient ausschließlich Unternehmen (B2B).
4. Alle von S.A.M. angegebenen Preise sind in Euro, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Die Preise der aufgeführten Fahrzeuge enthalten keine Steuern oder Abgaben, die auf die verkauften Artikel erhoben werden, noch Lieferkosten. Etwaige zusätzliche Kosten, wie Liefergebühren, werden separat angezeigt oder mitgeteilt. S.A.M. kann die Preise der Fahrzeuge oder damit verbundene Kosten nicht garantieren. Der Kunde versteht, dass die Preise teilweise von den von S.A.M. festgelegten Preisen der Lieferanten und/oder Dienstleister abhängen. S.A.M. behält sich das Recht vor, Preise, Transportkosten und/oder andere Gebühren einseitig anzupassen, wenn Lieferanten und/oder Dienstleister ihre Preise ändern oder aufgrund rechtlicher Änderungen. Alle Zahlungen müssen in Euro durch Überweisung auf das Konto von S.A.M. erfolgen, wie auf den Proforma-Rechnungen und Rechnungen angegeben, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Vereinbarung von S.A.M. vor. Der Kunde akzeptiert, dass die Proforma-Rechnungen und Rechnungen von S.A.M. nur elektronisch versendet werden.
5. Ein Vertrag mit S.A.M. kann in Niederländisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Englisch abgeschlossen werden. Für gesetzlich oder behördlich erforderliche Dokumente wird jedoch immer eine Originalversion in Niederländisch bereitgestellt, da sich der Sitz von S.A.M. dort befindet. Die niederländische Version hat immer Vorrang vor Übersetzungen.
6. Bevor eine Verpflichtung für S.A.M. in seiner Beziehung zu einem Kunden entsteht, wird eine Proforma-Rechnung für das/die zu kaufenden Fahrzeug(e) erstellt und elektronisch an den Kunden gesendet. Der Kunde bestätigt die Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Proforma-Rechnung über das Kundenportal auf der Website von S.A.M. oder, falls der Kunde keinen Zugang zu diesem Portal hat, durch Unterzeichnung der Proforma-Rechnung und deren Versand an S.A.M. per E-Mail an b2b-market@stockcoach.io. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt der Proforma. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, nachdem S.A.M. die vollständige Zahlung der Proforma-Rechnung erhalten hat. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung schuldet der Kunde automatisch Zinsen in Höhe von 12 % oder in Höhe des gemäß dem belgischen Recht über Zahlungsverzug höheren Satzes sowie eine pauschale Entschädigung pro Fahrzeug in Höhe von 5 % des auf der Proforma-Rechnung angegebenen Preises, mindestens jedoch 750,00 EUR (zzgl. MwSt.) pro Fahrzeug, unbeschadet des Rechts von S.A.M., eine höhere Entschädigung zu verlangen, wenn ihm ein größerer Schaden entsteht (abweichend von Art. 5.88, erster Absatz des belgischen Zivilgesetzbuches). S.A.M. kann in diesem Fall die betreffenden Fahrzeug(e) ohne jegliche Entschädigung an den Kunden an Dritte verkaufen.
7. Abweichend von Artikel 1583 des alten belgischen Zivilgesetzbuches wird das rechtliche Eigentum an den auf den Rechnungen von S.A.M. aufgeführten Gegenständen erst nach vollständiger Zahlung des Preises, der Kosten, Zinsen, Entschädigungen und aller anderen finanziellen Belastungen auf den Kunden übertragen. Der Kunde erklärt sich bereit, Dritte gegebenenfalls über die Eigentumsvorbehalte von S.A.M. zu informieren.
8. Der von S.A.M. dem Kunden angegebene Lieferzeitraum ist rein indikativ. Eine Überschreitung dieses indikativen Lieferzeitraums kann in keinem Fall zu einer Entschädigung für den Kunden führen. Im Falle einer abnormalen Verzögerung hat der Kunde das Recht, die Bestellung per Einschreiben zu stornieren, sofern S.A.M. innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung per Einschreiben noch nicht geliefert hat.
9. Sofern S.A.M. und der Kunde nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, werden die gekauften Waren vom Kunden zu den vereinbarten Zeiten in den Räumlichkeiten von S.A.M. abgeholt. Der vereinbarte Zeitpunkt gilt als der Moment der Lieferung durch S.A.M.. Die Risiken des Verlusts oder der Zerstörung dieser Waren trägt vollständig der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Für jeden Artikel, der nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wird, und in jedem Fall nicht später als sieben (7) Kalendertage nach dem Versand der Rechnung durch S.A.M., schuldet der Kunde automatisch Lagergebühren an S.A.M. in Höhe von 50,00 EUR (zzgl. MwSt.) pro Tag der Verzögerung, wobei zu beachten ist, dass die Risiken vom Kunden getragen werden.
Wenn S.A.M. und der Kunde die Lieferung und den Transport durch S.A.M. vereinbart haben, trägt S.A.M. das Risiko des Verlusts oder der Zerstörung während des Transports. Gekaufte Waren gelten als geliefert, sobald sie am vereinbarten Ziel und Zeitpunkt geliefert werden, nach dem alle Risiken in Bezug auf die gekauften Waren vollständig auf den Kunden übertragen werden.
10. Nachdem S.A.M. das unterzeichnete und gestempelte CMR-Dokument vom Kunden erhalten hat, werden die Fahrzeugdokumente und (sofern zutreffend: Duplikate) Schlüssel des gekauften Fahrzeugs dem Kunden übergeben. Das Fehlen von Fahrzeugdokumenten oder Teilen, die auf der Proforma oder Rechnung aufgeführt sind, muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der anderen Dokumente und Schlüssel schriftlich per E-Mail an S.A.M. gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ohne Kommentar gilt S.A.M. als verpflichtet, alle angegebenen Fahrzeugdokumente und/oder Teile, die mit dem gekauften Artikel in Zusammenhang stehen, bereitgestellt zu haben. Bei der Lieferung hat der Kunde die gekauften Artikel zu überprüfen und zu bestätigen, dass deren Qualität mit der Vereinbarung übereinstimmt. Mängel müssen sofort zum Zeitpunkt der Lieferung schriftlich an S.A.M. gemeldet werden, indem die Mängel im CMR, Frachtbrief oder Lieferschein angegeben werden, bevor S.A.M. das Dokument unterschreibt. Andernfalls kann S.A.M. nicht für sichtbare Mängel haftbar gemacht werden, und der gekaufte Artikel wird vom Kunden unwiderruflich und endgültig akzeptiert. Die Nutzung der gekauften oder reparierten Artikel durch den Kunden nach einer solchen Frist impliziert die unwiderrufliche und endgültige Akzeptanz aller sichtbaren Mängel. S.A.M. behält sich das Recht vor, das Fahrzeug unter den Rechnungsbedingungen im Falle von Nichtkonformität zurückzufordern.
11. S.A.M. kann jederzeit, auch nach Insolvenz, gerichtlicher Umstrukturierung oder einer anderen Insolvenzlage des Kunden, gegenseitige Schulden und Ansprüche zwischen S.A.M. und dem Kunden verrechnen. Diese Verrechnung kann auch dann durchgeführt werden, wenn die Schulden und Ansprüche nicht sicher, fest oder fällig sind, unabhängig von der Form, Währung oder dem Gegenstand der Schulden und Ansprüche. Diese Verrechnungsberechnung erfolgt in Euro, mit Währungsumrechnung, falls erforderlich, auf Kosten des Kunden.
12. S.A.M. hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit ohne Vorankündigung oder Entschädigung, ohne vorherige gerichtliche Intervention, ohne vorherige Fristsetzung, mit sofortiger Wirkung und ohne Zahlung einer Entschädigung in einem der folgenden Fälle zu kündigen: (1) wenn der Kunde trotz einer vorherigen schriftlichen Mitteilung von S.A.M. mit einer Frist von mindestens 15 Kalendertagen seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit S.A.M. nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nachkommt; (2) wenn S.A.M. berechtigte Gründe hat, an der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag mit S.A.M. zu zweifeln; oder (3) wenn der Kunde (freiwillig oder nicht) Insolvenz, gerichtliche Umstrukturierung, Auflösung oder vorläufige Verwaltung einleitet oder sich in einer offensichtlichen Unfähigkeit befindet. S.A.M. wird den Kunden über die Vertragskündigung per Einschreiben auf Grundlage dieses Artikels informieren. In einem solchen Fall behält sich S.A.M. das Recht vor, vom Kunden Schadensersatz für Kosten, Zinsen und Schäden, die dadurch entstanden sind, zu verlangen, und alle Ansprüche von S.A.M. gegen den Kunden werden sofort, automatisch und vollständig fällig.
13. Die einzige Garantie für Fahrzeuge, die von S.A.M. verkauft werden, ist die vom Hersteller bereitgestellte. S.A.M. kann diese Garantie nicht kontrollieren. S.A.M. ist nicht verantwortlich für die Garantie des Herstellers (einschließlich ihrer Bedingungen und/oder Anwendbarkeit) und kann vom Kunden nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden. S.A.M. selbst gibt keine Garantie auf die Fahrzeuge.
14. S.A.M. ist nicht verpflichtet, für latente Mängel, von denen es nicht weiß, Schadensersatz zu leisten (Art. 1643 altes belgisches Zivilgesetzbuch).
15. S.A.M. ist nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verantwortlich, oder für das Verhalten seiner Vertreter, oder für die Nichterfüllung der wesentlichen Verpflichtungen, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und S.A.M. sind, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Wenn S.A.M. haftet, werden alle Schäden unter 350,00 EUR (zzgl. MwSt.) als normale Nutzungsschäden betrachtet, die immer in der Verantwortung des Kunden liegen und keinen Anspruch auf Entschädigung von S.A.M. begründen können. S.A.M. haftet nur für Schäden über 350,00 EUR (zzgl. MwSt.), was bedeutet, dass ein Überschuss von 350,00 EUR (zzgl. MwSt.) vom Kunden getragen wird.
Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung von S.A.M. auf direkte und vorhersehbare nachgewiesene Schäden beschränkt. S.A.M. haftet in keiner Weise für Folgeschäden oder indirekte Schäden jeglicher Art oder aus irgendeinem Grund. Die Haftung von S.A.M. ist stets auf maximal 25 % des Gesamtbetrags der Rechnung des betreffenden Fahrzeugs begrenzt.
Der Kunde erkennt an, dass er die Vertreter von S.A.M. nicht direkt haftbar machen kann, es sei denn, es liegt eine Absicht des Vertreters vor, dem Kunden körperlichen oder geistigen Schaden zuzufügen.
16. S.A.M. wird im Falle höherer Gewalt automatisch von jeder Verpflichtung befreit. "Höhere Gewalt" bedeutet eine Situation, in der die Erfüllung einer Verpflichtung durch S.A.M. ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle von S.A.M. liegen, verhindert wird, selbst wenn ein solches Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war. Zu den Umständen, die höhere Gewalt darstellen, gehören Verzögerungen oder Ausfälle von Lieferungen durch Lieferanten und/oder Dienstleister, Zerstörung von Waren infolge von Unfällen, Streiks, Aussperrungen, Bränden, Strom-, IT-, Internet- oder Telekommunikationsausfällen, staatliche Maßnahmen oder Eingriffe (einschließlich der Verweigerung oder Stornierung einer Genehmigung oder Lizenz), Pandemien, Treibstoffengpässe und Fehler oder Verzögerungen durch Dritte.
17. Obwohl S.A.M. angemessene Anstrengungen unternimmt, um seine E-Mails und anderen elektronischen Dateien vor Viren und/oder anderen Mängeln zu schützen, die Computer oder ein IT-System beeinträchtigen können, bleibt es die alleinige Verantwortung des Kunden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Computer und IT-Systeme vor solchen Viren oder Mängeln zu schützen. S.A.M. haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus dem Empfang oder der Nutzung elektronischer Kommunikation und Dateien, die von S.A.M. stammen, resultieren.
18. S.A.M. bemüht sich, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Wie S.A.M. personenbezogene Daten verarbeitet, wird in seiner Datenschutzerklärung festgelegt, die für alle Beziehungen zwischen dem Kunden und S.A.M. gilt. Diese Datenschutzerklärung von S.A.M. ist unter www.S.A.M..be/site/_policy_privacy.php verfügbar.
19. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von S.A.M. oder ein Teil davon nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts oder der öffentlichen Ordnung stehen, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Teile der Bestimmungen und anderer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem solchen Fall werden S.A.M. und der Kunde in gutem Glauben verhandeln, um die nicht durchsetzbare oder widersprüchliche Bestimmung durch eine durchsetzbare und rechtlich gültige Bestimmung zu ersetzen, die eng mit dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung übereinstimmt. Eine Abweichung von S.A.M. von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird niemals als Verzicht auf diese angesehen.
20. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit von S.A.M. geändert werden. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt, bevor sie in Kraft treten.
21. Die Beziehung und/oder Vereinbarungen zwischen S.A.M. und seinen Kunden unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Im Falle eines Streits sind die Gerichte in Leuven (Belgien) ausschließlich zuständig, unbeschadet des Rechts von S.A.M., eine Klage vor jedem anderen Gericht einzureichen. Die Sprache des Gesetzes ist immer Niederländisch, unabhängig von der Sprache des Vertrags zwischen dem Kunden und S.A.M..